Was ist passiert?
Derzeit treffen mehrere Entwicklungen zusammen, wie sie seit der letzten Reform des Erbschaftsteuerrechts im Jahr 2016 nicht mehr zu beobachten waren.
Zum einen überprüft das Bundesverfassungsgericht erneut die Verfassungsmäßigkeit der Begünstigungen für Betriebsvermögen. Eine Entscheidung wird in Fachkreisen für die kommenden Monate erwartet. Ein verbindlicher Verkündungstermin steht allerdings bislang nicht fest.
Zum anderen hat die SPD mit ihrem Reformkonzept „FairErben“ weitreichende Änderungen des Erbschaftsteuerrechts vorgeschlagen. Diskutiert werden unter anderem die Abschaffung der bislang alle zehn Jahre erneut nutzbaren persönlichen Freibeträge zugunsten eines einmaligen Lebensfreibetrags sowie eine grundlegende Neuausrichtung der steuerlichen Begünstigung von Unternehmensvermögen.
Hinzu kommen aktuelle Initiativen mehrerer Bundesländer, die ebenfalls eine Überprüfung der bestehenden Verschonungsregelungen und eine stärkere Besteuerung großer Vermögen fordern.
Auch wenn diese Vorschläge derzeit noch nicht Gesetz sind, zeigen sie deutlich die Richtung der politischen Diskussion.
Warum besteht gerade jetzt Handlungsbedarf?
Viele Vermögensinhaber gehen davon aus, dass ausreichend Zeit bleibt, bis ein mögliches neues Gesetz in Kraft tritt. So einfach ist die Situation jedoch nicht.
Bereits die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann den Ausgangspunkt einer umfassenden gesetzlichen Neuregelung bilden. Welche Übergangsregelungen das Gericht zulässt und welchen zeitlichen Anwendungsbereich eine spätere Gesetzesänderung haben wird, lässt sich heute nicht zuverlässig vorhersagen.
Deshalb liegt das eigentliche Risiko nicht erst in einer zukünftigen Steuerreform.
Das eigentliche Risiko besteht darin, geplante Vermögensübertragungen oder testamentarische Gestaltungen erst dann zu beginnen, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen möglicherweise bereits geändert haben.
Wer ohnehin innerhalb der nächsten Monate oder Jahre Vermögen übertragen möchte, sollte deshalb prüfen lassen, ob die derzeitige Rechtslage noch genutzt werden sollte.
Wer sollte seine Nachfolgeplanung jetzt überprüfen?
Eine Überprüfung empfehlen wir insbesondere, wenn Sie:
- Unternehmer oder Gesellschafter eines Familienunternehmens sind,
- mehrere Immobilien oder umfangreiches Grundvermögen besitzen,
- Vermögen zu Lebzeiten auf Kinder oder Enkel übertragen möchten,
- eine Familiengesellschaft nutzen oder deren Gründung planen,
- land- oder forstwirtschaftliches Vermögen besitzen,
- oder bereits ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet haben.
Gerade bestehende Testamente werden in der aktuellen Diskussion häufig übersehen. Viele Nachfolgegestaltungen beruhen auf den heute geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen. Sollten sich diese ändern, kann es sinnvoll sein, auch bestehende letztwillige Verfügungen auf ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu überprüfen.
Unsere Empfehlung
Die aktuelle Entwicklung ist kein Anlass für übereilte Entscheidungen.
Sie ist jedoch ein guter Anlass, die eigene Nachfolgeplanung zu einem Zeitpunkt zu überprüfen, in dem die geltende Rechtslage noch bekannt ist und Gestaltungsmöglichkeiten bewusst genutzt werden können.
Ob eine Vermögensübertragung sinnvollerweise noch nach der derzeitigen Rechtslage erfolgen sollte oder ob ein Abwarten vorzugswürdig ist, lässt sich nur anhand der persönlichen Vermögens- und Familienverhältnisse beurteilen.
Eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Prüfung schafft die notwendige Planungssicherheit.
Vertiefende Informationen
Zu diesem Thema haben wir eine ausführliche Sonderinformation vorbereitet, in der wir insbesondere darstellen:
- das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren und seine möglichen Auswirkungen,
- die aktuellen Reformvorschläge der SPD und der Bundesländer,
- die verfassungsrechtliche Problematik möglicher Übergangs- und Rückwirkungsregelungen,
- die Auswirkungen auf Unternehmensnachfolgen, Immobilienübertragungen und Familiengesellschaften,
- sowie den möglichen Anpassungsbedarf bei bestehenden Testamenten und Erbverträgen.
Gerne stellen wir Ihnen diese Sonderinformation auf Anfrage zur Verfügung und besprechen mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch, welche Konsequenzen sich für Ihre individuelle Vermögens- und Nachfolgeplanung ergeben können.