Rechtsanwalt * Notar a.D.

Dr. Karl-Adolf Günther

Über Dr. Karl-Adolf Günther

Als Notar a.D. und Fachanwalt für Strafrecht mit einem Schwerpunkt im Medizinstrafrecht verfüge ich über eine jahrzehntelang Expertise in den von mir betreuten Mandaten.

Mehr als 30 Jahre war ich als Notar in Hessen Ansprechpartner für die Beratung auch in beurkundungspflichtigen Angelegenheiten. Schwerpunkte dort waren erbrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen und die gestalterische Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Gerne bin ich mit dieser Erfahrung auch heute noch für Sie da, wenn Sie entsprechenden Beratungsbedarf bis hin zu beurkundungsreifen Entwürfen haben.

Als Fachanwalt für Strafrecht war ich 28 Jahre lang für das hessische Justizministerium Prüfer im zweiten juristischen Staatsexamen, 18 Jahre davon als Vorsitzender der Kommissionen.

In den jetzt mehr als 49 Jahren meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich in zahlreichen Steuer – und Wirtschaft-Strafsachen, viele mit komplexem Umfang, verteidigt. Aufgrund dieser Erfahrung stehe ich auch heute noch gerne als Berater und Verteidiger zur Verfügung.

Mein besonderes Interesse galt und gilt dem Medizinstrafrecht. In diesem Bereich berate und vertrete ich seit vielen Jahren Kliniken und Ärzte beispielsweise dann, wenn ihnen fehlerhafte Diagnosen oder Behandlungen vorgeworfen werden . Auch in ärztlichen Statusverfahren bin ich tätig. Sollten Sie in einer solche Situation kommen, werden Sie in mir einen kompetenten Gesprächspartner finden.

Rechtsgebiete im Überblick

In folgenden Bereichen berät und vertritt Dr. Karl-Adolf Günther Sie persönlich. Klicken Sie auf ein Rechtsgebiet, um mehr zu erfahren:

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