Von der Gründung bis zur Nachfolge: Wir gestalten Ihre Unternehmens- und Gesellschaftsstrukturen rechtssicher und begleiten Sie bei allen handelsrechtlichen Fragen.
Sie gründen ein Unternehmen, nehmen einen Gesellschafter auf oder planen die Übergabe an die nächste Generation? Gerade bei unternehmerischen Weichenstellungen entscheidet die richtige rechtliche Gestaltung über Sicherheit und Erfolg. Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt das Zusammenspiel aller am Unternehmen Beteiligten – vom Gesellschaftsvertrag über die laufende Geschäftsführung bis hin zu Umstrukturierungen und Streitigkeiten unter Gesellschaftern. Ob Einzelunternehmen, GmbH oder Personengesellschaft: klare Verträge und durchdachte Strukturen schützen Sie vor späteren Konflikten und schaffen die Grundlage für gesundes Wachstum.
Von der Gründung Ihres Unternehmens an beraten und begleiten wir Sie mit individuell auf Ihren Bedarf erstellten Verträgen. Seien es Gesellschaftsverträge für Ihre Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG) oder Ihre Kapitalgesellschaften (UG haftungsbeschränkt, GmbH), erstellen wir Ihre Urkunden basierend auf jahrelangen Erfahrungen insbesondere für den Regelungsbedarf, damit bereits definiert ist, wenn es später einmal Unstimmigkeiten gibt.
Laufende Gesellschaften müssen regelmäßig Gesellschafterversammlungen abhalten, um die erforderlichen Dinge zu regeln und über offene Punkte abzustimmen. Gerne begleiten wir Sie hier, um bereits zur Vorbereitung der Versammlungen rechtssichere Einladungen zu formulieren und später ein rechtlich belastbares Protokoll der Gesellschafterversammlung vorzuhalten.
Dies gilt insbesondere dann, wenn es Disharmonien und unterschiedliche Meinungen unter den Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und der Geschäftsführung gibt, denn insbesondere dann braucht es neben der strategischen Beratung rechtssicher erledigte Formalien, um später, wenn erforderlich, vor Gericht keine Nachteile zu erfahren, nur weil gewisse Formalien nicht eingehalten wurden.
Schließlich sind wir auch für Sie da, wenn es darum geht, Gesellschaften umzustrukturieren, Gesellschafts- oder Geschäftsanteile (teilweise) zu veräußern oder möglichst steuergünstig in die nächste Generation zu übertragen. Insbesondere mit unserer übergreifenden Expertise für Gesellschaftsrecht und Steuerrecht blicken wir auf zahlreiche Fälle zurück, in denen wir die bestmögliche Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuerverschonung für die nächste oder übernächste Generation haben beraten und deren Umsetzung begleiten können.
Und wenn ein Unternehmen aufgegeben werden soll, stehen wir seit vielen Jahren für die Vorbereitung und Umsetzung der Liquidation beratend zur Seite.
Falls der letzte Schritt nicht ohne Insolvenz möglich ist, greifen wir mit unserer über viele Jahre erworbenen Expertise beratend oder, wenn das Gericht einen unserer Experten bestellt, auch als Insolvenzverwalter für Sie ein.
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Wir haben die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen für Sie aufbereitet. Jeder Abschnitt enthält die rechtlichen Grundlagen, typische Fallstricke und unseren Ansatz.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Wir besprechen Ihr Anliegen, schätzen die Erfolgsaussichten ein und finden gemeinsam den richtigen Ansprechpartner für Sie.
In drei Schritten zur rechtssicheren Lösung