Vorerbschaft
Was ist eine Vorerbschaft? Vorerbe ist der kraft Gesetzes oder aufgrund einer Verfügung von Todes wegen bestimmte Erbe, der in seiner Verfügung über den Nachlass durch die Anordnung der Nacherbschaft beschränkt ist. Die Vorerbschaft endet mit dem Eintritt des Nacherbfalls, d. h. die Erbschaft fällt dem Nacherben an (§ 2139 BGB). Grundsätzlich ist der Erblasser … Weiterlesen …