Wir beraten und vertreten bei Erbfällen mit internationalem Bezug und klären, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Dabei begleiten wir unsere Mandanten umfassend bei der rechtlichen Abwicklung des Nachlasses.
Erbfälle mit Auslandsbezug nehmen stetig zu. Häufig befinden sich Vermögenswerte in verschiedenen Ländern, Erben leben im Ausland oder es stellt sich die Frage, welches nationale Erbrecht überhaupt Anwendung findet. Die rechtliche Abwicklung solcher Nachlassangelegenheiten erfordert neben fundierten erbrechtlichen Kenntnissen auch Erfahrung im Umgang mit internationalen Sachverhalten.
Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten bei grenzüberschreitenden Erbfällen, insbesondere bei Nachlässen mit Bezug zu Deutschland, Spanien und dem Ausland. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem die Klärung der anwendbaren Rechtsordnung, die Geltendmachung und Durchsetzung von Erbansprüchen im In- und Ausland, die Begleitung von Nachlassabwicklungen sowie die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden, Notaren und Rechtsanwälten.
Durch unseren internationalen Hintergrund sowie die Beratung in deutscher, spanischer und englischer Sprache können wir Mandanten und Beteiligte aus unterschiedlichen Rechts- und Kulturkreisen effizient begleiten und als verlässliche Ansprechpartner in komplexen internationalen Erbfällen zur Seite stehen.
Rechtsfragen mit Bezug zu Deutschland und Spanien erfordern nicht nur fundierte Kenntnisse der jeweiligen Rechtsordnungen, sondern auch ein Verständnis für die praktischen und kulturellen Besonderheiten beider Länder. Insbesondere bei Immobilien und Erbfällen überschneiden sich häufig zivilrechtliche, erbrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen.
Wir beraten und begleiten Mandantinnen und Mandanten bei grenzüberschreitenden Erbfällen, der Nachlassabwicklung sowie bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche in Deutschland und Spanien. Darüber hinaus unterstützen wir beim Kauf und Verkauf von Immobilien, der rechtlichen Prüfung von Verträgen sowie bei der Kommunikation mit Notaren, Behörden und weiteren Beteiligten im In- und Ausland.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Berücksichtigung steuerlicher Aspekte in beiden Ländern. Bereits im Vorfeld einer Transaktion oder Nachlassregelung können steuerliche Auswirkungen maßgeblichen Einfluss auf die optimale Gestaltung haben. Durch die frühzeitige Einbindung steuerrechtlicher Gesichtspunkte lassen sich Risiken minimieren und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen entwickeln.
Dank unserer internationalen Ausrichtung sowie der Beratung in deutscher, spanischer und englischer Sprache bieten wir eine umfassende Betreuung für Mandanten mit grenzüberschreitenden Anliegen zwischen Deutschland, Spanien und weiteren internationalen Bezügen.
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Wir haben die wichtigsten Themen für Sie aufbereitet. Jeder Abschnitt enthält die rechtlichen Grundlagen, typische Fallstricke und unseren Ansatz.
Von der Feststellung der Erbenstellung über Erbschein, Banken und Grundbuch bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses: Wir übernehmen die rechtliche Abwicklung deutscher Nachlässe auch für Mandanten, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Wir unterstützen ausländische Erben bei der Abwicklung deutscher Bankguthaben und sonstiger Vermögenswerte. Dazu gehört auch die Kommunikation mit Banken und die Vorlage der erforderlichen Erbnachweise.
Nach einer Erbschaft stellt sich häufig die Frage, wie eine Immobilie veräußert und der Erlös unter den Erben verteilt wird. Wir begleiten die rechtliche Vorbereitung und Abwicklung, insbesondere bei internationalen Erbengemeinschaften.
Sie leben im Ausland und möchten eine Erbschaft aus Deutschland ohne ständige persönliche Anreise abwickeln? Wir übernehmen die notwendigen rechtlichen Angelegenheiten in Deutschland und koordinieren die Abwicklung für Sie.
Wir beraten bei Erbfällen mit Bezug zu Spanien und berücksichtigen die Besonderheiten des spanischen Erbrechts. Je nach Region können dabei unterschiedliche zivilrechtliche Regelungen eine Rolle spielen.
Wir prüfen und berechnen Pflichtteilsansprüche bei internationalen Nachlässen und unterstützen bei deren außergerichtlicher und gerichtlicher Durchsetzung. Dies gilt auch bei Nachlassvermögen in mehreren Ländern.
Wenn einzelne Miterben im Ausland leben oder sich Nachlassvermögen in verschiedenen Ländern befindet, kann die Auseinandersetzung besonders komplex werden. Wir begleiten die Erbengemeinschaft bis zur abschließenden Aufteilung des Nachlasses.
Bei internationalen Erbfällen können steuerliche Pflichten in mehreren Ländern entstehen. Wir berücksichtigen die steuerrechtlichen Fragestellungen frühzeitig und koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit Steuerberatern im In- und Ausland.
Bei Erbfällen zwischen Deutschland und Spanien können die steuerlichen Folgen beider Länder eine wichtige Rolle spielen. Wir beziehen die grenzüberschreitenden steuerlichen Aspekte in die Nachlassplanung und Nachlassabwicklung ein.
Erbrechtliche Entscheidungen können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Bei internationalen Nachlässen prüfen wir deshalb die rechtlichen und steuerlichen Zusammenhänge und beziehen diese in die Beratung ein.
Ein Testament mit internationalem Bezug kann besondere Fragen zum anwendbaren Erbrecht und zur Rechtswahl aufwerfen. Wir prüfen bestehende Testamente und beraten bei der rechtlichen Gestaltung der Nachfolge.
Wir prüfen in Spanien errichtete Testamente und klären deren Bedeutung für einen Nachlass in Deutschland. Dabei berücksichtigen wir sowohl die internationale Zuständigkeit als auch das jeweils anwendbare Erbrecht.
Wir übernehmen die rechtliche Abwicklung geerbter Immobilien in Deutschland, einschließlich der erforderlichen Grundbuchangelegenheiten, der Abstimmung unter Miterben und der Vorbereitung einer Veräußerung.
Befinden sich Immobilien in Deutschland und Spanien im selben Nachlass, müssen die rechtlichen und praktischen Besonderheiten beider Länder berücksichtigt werden. Wir koordinieren die Abwicklung grenzüberschreitender Immobiliennachlässe.
Wir begleiten ausländische Erben bei der Abwicklung eines Nachlasses in Deutschland – von der Klärung der Erbenstellung bis zur Übertragung und Verwertung des Nachlassvermögens.
Auch wenn Sie nicht in Deutschland leben, können Sie in Deutschland erben. Wir übernehmen die erforderlichen rechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Nachlassgerichten, Behörden, Banken und anderen Stellen.
Wir unterstützen bei der Beantragung von Erbscheinen und Europäischen Nachlasszeugnissen und sorgen dafür, dass die erforderlichen Nachweise für Banken, Grundbuchämter und andere Stellen vorliegen.
Wir beraten und vertreten bei Erbfällen mit internationalem Bezug und klären, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Dabei begleiten wir unsere Mandanten umfassend bei der rechtlichen Abwicklung des Nachlasses.
Sie leben im Ausland und haben in Deutschland geerbt? Wir übernehmen für Sie die rechtliche Abwicklung des Nachlasses in Deutschland und koordinieren die erforderlichen Schritte mit Gerichten, Behörden, Banken, Notaren und weiteren Beteiligten.
Wenn Erben ihren Wohnsitz im Ausland haben, kann die Abwicklung eines deutschen Nachlasses besonders aufwendig sein. Wir übernehmen die notwendigen rechtlichen Schritte in Deutschland und halten unsere Mandanten auch aus dem Ausland über den Fortgang der Angelegenheit auf dem Laufenden.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Wir besprechen Ihr Anliegen, schätzen die Erfolgsaussichten ein und finden gemeinsam den richtigen Ansprechpartner für Sie.
In drei Schritten zur rechtssicheren Lösung